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Schönheitsreparaturen beim Auszug sind lästig. Ein Blick in den Mietvertrag kann sich daher lohnen: Ist die Klausel unwirksam, entfällt die Pflicht zur Schönheitsreparatur. Jeder Mieter sollte daher die wichtigsten Urteile dazu kennen.Von FOCUS-Online-Experte Christian Günther